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Kassensystem für Friseur und Nagelstudio

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Im Salon hängt an der Kasse mehr als der Bon: Termine, Mitarbeiterumsätze, Trinkgeld und der Verkauf von Pflegeprodukten. Sagen Sie uns, wie viele Plätze und Mitarbeiter Sie haben und was die Kasse abbilden soll, und wir stellen ein passendes System zusammen.

Handelt es sich um einen bestehenden Salon oder um eine Neueröffnung? *
Wie viele Arbeitsplätze möchten Sie mit dem Kassensystem ausstatten? *
Welche Hardware benötigen Sie? (Mehrfachauswahl möglich)
Wie möchten Sie das System nutzen? *
Welche Zusatzfunktionen oder Lösungen sind für Sie interessant? (Mehrfachauswahl möglich)

Ihre Kontaktdaten für das individuelle Angebot

Was ein Kassensystem im Salon leisten muss

  • Termine und Kasse zusammen. Der Termin ist die Grundlage der Abrechnung, beides sollte nicht in zwei getrennten Systemen liegen.
  • Umsatz pro Mitarbeiter. Wer welche Leistung erbracht hat, ist die Basis für Provisionen und Auswertungen.
  • Trinkgeld sauber erfasst. Auch bei Kartenzahlung, ohne Umweg über die Handkasse.
  • Dienstleistung und Warenverkauf. Behandlungen und Pflegeprodukte laufen über dieselbe Kasse.
  • Mehrere Standorte. Preise, Leistungen und Auswertungen zentral im Blick.

Unsere Empfehlung: Lotus Pecas

Für Friseursalons, Nagel- und Kosmetikstudios, Barbershops und Fitnessbetriebe setzen wir auf Lotus Pecas. Das System ist modular aufgebaut, Sie aktivieren genau die Funktionen, die Sie brauchen: Terminbuchung, Mitarbeiterverwaltung, Trinkgeldfunktion und die kontaktlose EC-Zahlung direkt am Platz. Leistungen, Preise und Mitarbeiter pflegen Sie zentral über das Backoffice, Tagesumsätze und Auswertungen sehen Sie in Echtzeit auf dem Smartphone. Fällt das Internet aus, läuft die Kasse im lokalen Netzwerk weiter.

Typische Hardware im Salon

Ein kompakter Touchscreen-Kassenplatz an der Empfangstheke, Bondrucker, Kassenschublade und ein EC-Terminal. Für Studios mit mehreren Behandlungsplätzen oder mobiler Abrechnung empfehlen wir zusätzlich ein mobiles Terminal.

Rechtssicher kassieren

Auch Dienstleistungsbetriebe mit elektronischer Kasse fallen unter die TSE-Pflicht seit dem 1. Januar 2020 und die Belegausgabepflicht. Seit Januar 2025 gilt zusätzlich die Mitteilungspflicht nach § 146a Absatz 4 AO: Das Kassensystem wird über „Mein ELSTER“ beim Finanzamt gemeldet, bei Neuanschaffung innerhalb eines Monats. Wir richten die Kasse konform ein und liefern die Angaben für die Meldung.

Wie es nach Ihrer Konfiguration weitergeht

Wir melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden mit einem konkreten Vorschlag. 30 Tage kostenlos testen ist möglich, online oder bei einem Termin vor Ort. Installation, Einrichtung und Schulung übernehmen wir, Support gibt es rund um die Uhr, auch an Feiertagen.